Umkehr der Beweislast mit der Abnahme und Gefahrübergang
Mit der Abnahme geht die sogenannte Beweislast auf den Besteller über. Vor der Abnahme muss der Unternehmer beweisen, dass sein hergestelltes Werk frei von Mängeln ist. Nach der…
Beweislast und Beweislastumkehr mit der Abnahme
Mit der Abnahme geht die sogenannte Beweislast auf den Besteller über. RA Jochem erklärt die rechtlichen Implikationen.